Familienbegegnung und Familienbildung für Veranstalter*innen

 
  
 
Grundsätzliches
  • Ziel des Familienfonds ist die Förderung von Familien in Veranstaltungen der Familienbegegnung und -bildung.
  • Familien können gefördert werden bei Veranstaltungen des Erzbistums Freiburg, seiner Gliederungen und Einrichtungen, einschließlich der kirchlichen Verbände und Werke, die der Familienbegegnung und -bildung dienen und Anregungen geben zu einem Leben aus dem Glauben.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Zuschüsse aus den Haushaltsmitteln der Erzdiözese Freiburg können nur in dem Maß bewilligt werden, wie die Erzdiözese Freiburg Gelder zur Verfügung stellt.
Nicht gefördert werden:
  • Veranstaltungen innerhalb des Wohnbereichs, eintägige Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit überwiegendem Freizeitcharakter.
  • Veranstaltungen, die bereits über den kirchlichen Jugendplan, das Exerzitienwerk, durch andere
    kirchliche Stellen oder durch staatliche oder kommunale Mittel bezuschusst werden.
 
Zuschuss für Familienbegegnung und -bildung
Bezuschusst werden:
Mehrtägige Veranstaltungen für Familien mit Kindern bis 18 Jahre außerhalb des Wohnbereichs.
Höhe des Zuschusses:
Pro Tag und Teilnehmer*in kann ein Zuschuss bis zu 7,00 € gewährt werden. Dieser wird für maximal fünf Tage pro Teilnehmer*in und Jahr gegeben. Die Höhe des Zuschusses ist für Erwachsene und Kinder gleich. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag.

Zusätzlich kann ein Zuschuss für Referent*innenhonorare bei Veranstaltungen zur Familienbildung gewährt werden. Die für die Veranstaltung beauftragten Referent*innen müssen für diese Veranstaltung inhaltlich qualifiziert sein.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Referent*innenhonorare und beträgt pro Paar/Familie und Veranstaltung (auch wenn einzelne Paare ohne Kinder an der Veranstaltung teilnehmen) maximal 100,- € (Deckelung durch die tatsächlichen Referent*innenhonorare).
 
Veranstaltungen, bei denen aufgrund einer besonderen Situation ein Mehrbedarf an Kinderbetreuungskosten besteht, können nach Einzelfallentscheidung des Beirats zusätzlich bezuschusst werden (Anfragen hierzu sind direkt an e-f-d@seelsorgeamt-freiburg.de zu stellen).

Antragstellung:
Veranstaltungen, die bezuschusst werden sollen, sind einen Monat im Voraus durch das Antragsformular mind. einen Monat vor Veranstaltungsbeginn beim Referat Ehe-Familie-Diversität (Okenstr. 15, 79108 Freiburg, e-f-d@seelsorgeamt-freiburg.de, 0761-5144-201) anzumelden.
 

Die voraussichtliche Teilnehmer*innenzahl sowie das vorläufige Programm sind beizufügen.
Die Zuschüsse werden aufgrund einer Bestätigung des Veranstalters über die Teilnahme der Familien und der Vorlage des Verwendungsnachweises gewährt.
 
Verwendungsnachweis (nach der Veranstaltung):
Die Auszahlung erfolgt nach der Veranstaltung aufgrund des Verwendungsnachweises. Dieser ist bis spätestens sechs Wochen nach Ende der Veranstaltung unter Angabe des Empfängers (Konto, Postadresse etc.) vorzulegen.